KI und das HinweisgeberInnen-schutzgesetz

Obwohl das Hinweisgeberschutzgesetz unabhängig vom EU AI Act ist, gibt es gute Gründe, KI-Verstöße in die Liste der Meldegründe aufzunehmen. Der EU AI Act sieht strenge Vorschriften für den Einsatz von KI vor, insbesondere in Bezug auf sogenannte „High-Risk“-Anwendungen. Diese Anwendungen betreffen oft sicherheitsrelevante oder gesellschaftlich sensible Bereiche, wie etwa den Gesundheitssektor, das Bildungswesen oder die Strafverfolgung.
Verbotene Anwendungen oder der unsachgemäße Einsatz von Hochrisiko-KI-Systemen können erhebliche Folgen haben – nicht nur für die betroffenen Personen, sondern auch für Unternehmen, die diesen Regelungen unterliegen. Um sicherzustellen, dass Firmen solche Verstöße frühzeitig erkennen und darauf reagieren können, haben wir diese spezielle KI-Kategorie in unserer Hinweisgeberplattform integriert. Mitarbeiter können somit anonym und sicher auf Verstöße hinweisen, beispielsweise wenn in ihrem Unternehmen verbotene KI-Anwendungen genutzt werden oder die gesetzlichen Anforderungen an die Dokumentation und Transparenz nicht erfüllt werden.