Datenschutzinformation Hinweisgebersystem

Folgende Personengruppen können von einer Datenverarbeitung im Hinweisgebersystem betroffen sein:

a) Hinweisgeber:innen

Zweck

Das Hinweisgeberystem ermöglicht, Meldungen über rechtswidrige Sachverhalte für den in der EU-Hinweisgeberrichtlinie (2019/1937) und dem nationalen Umsetzungsgesetz definierten Geltungsbereich (zB öffentliches Auftragswesen, Datenschutz) abzugeben.

Jede/r Hinweisgeber:in hat die Möglichkeit eine anonyme Meldung abzugeben. Bei einer anonymen Meldung werden keine personenbezogenen Daten verarbeitet und insbesondere auch keine IP-Adresse gespeichert. Die/der anonyme Hinweisgeber:in erhält eine vom Hinweisgebersystem generierte Fallnummer, über die dann im die weitere Kommunikation im Hinweisgebersystem stattfindet.

Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass Hinweisgeber:innen Meldungen unter Angabe personenbezogener Daten durchführen. Gibt die/der Hinweisgeber:in personenbezogene Daten an, werden diese verwendet, um mit der/dem Hinweisgeber:in im Bedarfsfall Kontakt aufzunehmen.

Rechtsgrundlage

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten:

  • zur Erfüllung von rechtlichen Pflichten nach Art 6 Abs 1 lit c DSGVO, denen wir aufgrund der EU-Hinweisgeberrichtlinie (2019/1937) und dem nationalen Umsetzungsgesetz unterliegen.

Quelle

Personenbezogene Daten werden nur verarbeitet, wenn sie von der/dem Hinweisgeber:in angegeben werden.

Datenkategorien

Name, E-Mailadresse, Sachverhalt. 

Empfänger

Im Rahmen der Bearbeitung der Meldung können unter Umständen der angegebene Name sowie die E-Mailadresse und Sachverhalt an die AK vertretende Rechtsanwälte, zuständige Behörden oder Gerichte übermittelt werden.

Speicherdauer

Daten von Hinweisgeber:innen werden den Vorgaben der EU-Hinweisgeberrichtlinie sowie dem nationalen Umsetzungsgesetz entsprechend aufbewahrt. Personenbezogene Daten aufgrund von Meldungen, die zu einer Untersuchung führen, werden solange aufbewahrt, als dies erforderlich und verhältnismäßig ist, um die von der Whistleblowing-Richtline bzw. deren nationales Umsetzungsgesetz auferlegten Anforderungen zu erfüllen.

b) Von einem Hinweis betroffene Personen 

Zweck

In den abgegebenen Meldungen können personenbezogene Daten von Personen enthalten sein, die von den Hinweisgeber:innen eines rechtswidrigen Verhaltens im Rahmen des von der EU-Hinweisgeberrichtlinie (2019/1937) und dem nationalen Umsetzungsgesetz definierten Geltungsbereich beschuldigt werden. Diese Angaben werden zum Zweck der Bearbeitung der Meldung aufgenommen und gespeichert.

Personen, die von einer Meldung einer Hinweisgeberin oder eines Hinweisgebers betroffen sind, werden informiert, sobald dies die Weiterverfolgung des Hinweises nicht mehr gefährdet. Solange das Risiko besteht, dass eine solche Information die Aufklärung der Vorwürfe bzw. die Sammlung der erforderlichen Beweise oder die Durchführung von Folgemaßnahmen gefährden würde, kann die Verständigung der vom Hinweis betroffenen Person aufgeschoben werden.

Besteht diese Gefahr nicht, steht der vom Hinweis betroffenen Person das Recht auf Zugang und allenfalls Berichtigung der Informationen zu, wobei – ausgenommen die/der Hinweisgeber:in hat nachweislich wissentlich falsche Angaben gemacht – die beschuldigte Person keinesfalls Informationen über die Identität der Hinweisgeberin oder des Hinweisgebers erhält, sofern die Meldung nicht ohnehin anonym erfolgt ist. Gleichfalls bleibt die Identität der vom Hinweis betroffenen Person während der Dauer der Untersuchung geschützt.

Rechtsgrundlage

Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten:

  • zur Erfüllung von rechtlichen Pflichten nach Art 6 Abs 1 lit c DSGVO, denen wir aufgrund der EU-Hinweisgeberrichtlinie (2019/1937) und dem nationalen Umsetzungsgesetz unterliegen.

Quelle

Personenbezogene Daten werden verarbeitet, wenn sie von der/dem Hinweisgeber:in angegeben werden.

Datenkategorien

Alle Daten, die von der/dem Hinweisgeber:in angegeben werden und zur Bearbeitung der Meldung notwendig sind. 

Empfänger

Im Rahmen der Bearbeitung der Meldung können unter Umständen die in der Meldung enthaltenen Angaben an die AK vertretende Rechtsanwält:innen, zuständige Behörden oder Gerichte übermittelt werden.

Speicherdauer

Personenbezogene Daten aufgrund von Meldungen, die zu einer Untersuchung führen, werden so lange aufbewahrt, als dies erforderlich und verhältnismäßig ist, um die von der Whistleblowing-Richtline bzw. dem nationalen Umsetzungsgesetz auferlegten Anforderungen zu erfüllen.

Weitere Informationen zum Datenschutz in der AK finden Sie unter

https://www.arbeiterkammer.at/Datenschutz.html